Hygienekonzept

  1. Trainingsbetrieb und maximale Teilnehmerzahl
    Immunisierten (geimpft oder genesen), asymptomatischen Personen ist der Zugang zum Sportangebot stets gestattet. Sie müssen der Übungsleitung einen digitalen Impfnachweis / Genesenennachweis vorlegen.

    Als getestete Person gilt eine symptomfreie Person, die
    • das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind oder
    • Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule sind, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen hat. Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. In den Ferien brauchen nicht-immunisierte Schüler*innen einen negativen Antigentest um Zugang zu den Sportangeboten zu haben.
    Für diese Gruppen ist kein Testnachweis erforderlich.

    Ist ein Testnachweis gefordert, kann er
    • an Teststationen gemacht werden
    • vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss. Der Übungsleitung obliegt die Entscheidungsbefugnis, ob sie überwachte Selbsttests unmittelbar vor Übungsstundenbeginn durchführen möchte oder nicht.

    Regelungen in den einzelnen Stufen:
    Basisstufe: Im Freien: keine Regelungen, drinnen: 3G
    Warnstufe: im Freien und drinnen: 3G
    Alarmstufe 1: im Freien und drinnen: 2G
    Alarmstufe 2: Im Freien: 2G, drinnen 2G+

    Ausgenommen von dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe 1 und 2) sind:
    • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die zur Schule gehen.
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
    • Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
    Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

    Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht in der Alarmstufe 2 in geschlossenen Räumen sind:
    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  2. Zu- und Ausgangsregelungen
    Das Betreten und Verlassen der Halle erfolgt zügig, so dass es nicht zu Ansammlungen kommt.
    Folgt im Anschluss an das Training eine andere Gruppe, so sind die Ausgänge aus der Halle so zu wählen, dass die Gruppen sich möglichst nicht begegnen (z.B. auch den hinteren Aufgang zu den Umkleiden nutzen, Trainingszeit verkürzen)
  3. Aufenthalt im Gebäude
    Der Aufenthalt im Gebäude ist nur zu den Trainingszeiten möglich. In geschlossenen Räumen muss, sofern kein Sport gemacht wird, eine Maske getragen werden.
    Für nicht immunisierte Personen ist ein kurzfristiger Aufenthalt (z.B. um die Kinder abzuholen) auch ohne Testnachweis möglich.
  4. Umkleide- und Sanitärräume
    Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist zulässig. Der Abstand von 1,5 Meter ist einzuhalten und es besteht die Maskenpflicht (nicht beim Duschen).
    Nicht-immunisierte Personen dürfen die Toiletten auch ohne Testnachweis nutzen, nicht aber Umkleiden und Duschen.
  5. Lüftung
    Die Fenster sollten bereits während des Trainings geöffnet sein. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, sind Türen und Fenster nach dem Training zu öffnen.
  6. Schutzmasken
    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Betreten und Verlassen der Sporthalle, sowie in den Umkleiden verpflichtend. Beim Training besteht keine Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen.
  7. Reinigung
    Die Sporthalle sowie der Sanitärbereich werden durch die Gemeinde regelmäßig gereinigt.
    Zur Desinfektion von Geräten steht Desinfektionsmittel bereit.
  8. Datenverarbeitung
    Der/die Trainer*in führt in jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste.

Mit der Teilnahme am Sportangebot seid Ihr einverstanden, dass der LFV Schutterwald, Eure Daten im Falle einer Corona-Infektion in der Gruppe an das Gesundheitsamt weitergeben darf.